Ansichten eines Informatikers

Löschaufforderung durch “Reputationsmanagement”

Hadmut
16.3.2014 12:32

Ich habe ein dubiose E-Mail erhalten.

Die Firma Clickonmedia, die unter der Make „web-killer” vorgeblich „Reputationsmanagement” anbietet, fordert mich auf, im Namen ihres Auftraggebers einen – schon älteren – Kommentar aus meinem Blog zu entfernen. Anscheinend beauftragen da nun manche Leute eine Firma damit, Spuren aus dem Internet zu löschen. Im Kommentar sei der Name des Auftraggebers angegeben, sowie ein URL, mit dem der Auftraggeber nichts zu tun hat. Jemand anderes habe fälschlich diesen Kommentar abgegeben.

Ich werde „eindringlich gebeten” das zu löschen. Zuerst schreiben sie, dass der Kommentar oder zumindest der Name darin gelöscht werden soll. Später wollen sie die Löschung der ganzen Seite.

Zwar drohen sie indirekt damit, dass viele Kunden auch den Anwalt beauftragen, dann räumen sie aber ein, dass die Rechtsklage ungeklärt ist und sie das nicht fordern können, sondern nur darum bitten.

Das kommt mir nun in mehrfacher Hinsicht zweifelhaft vor:

  • Sie benennen ihren „Auftraggeber” zwar namentlich mit Vor- und Nachnamen, aber ohne Anschrift, also nicht eindeutig. Denn gerade weil es sich um einen Allerweltsnamen handelt, den es vermutlich mehrfach gibt, ist nicht klar, wer genau der Auftraggeber ist und woraus sich die Aktivlegitiminierung ergeben soll, oder woraus der Auftraggeber schließt, dass sich ein Kommentar unter diesem Vor- und Nachnamen ausgerechnet auf ihn beziehen soll. Also gerade dann, wenn die Vermutung naheliegt, dass es eben keine Verleumdungsaktion, sondern schlicht der Kommentar einer anderen Person mit gleichem Namen gewesen sein könnte, wäre darzulegen, warum der Auftraggebern den Kommentar ausgerechnet auf sich bezieht. Umsomehr, als im Kommentar ein URL angegeben ist, mit dem der Auftraggeber angeblich nichts zu tun hat. Aber vielleicht namensgleiche Personen?

  • Die Firma hat kein Mandat / keine Vertretungsvollmacht vorgelegt. Gerade dann, wenn jemand den Vorwurf erhebt, dass Kommentare unter falschem Namen erhoben werden, müssten man darlegen, dass nicht auch der Auftrag unter falschem Namen erfolgte, sondern die Firma hier vertretungsberechtigt ist. Vielleicht will die betreffende Person ja gar nicht, dass ihre Kommentare entfernt werden, sondern würde gerade das als Angriff ansehen. Wäre etwa so eine typische Schweinerei eines/einer Ex, alles im Web löschen zu lassen, was jemand geschrieben hat.

  • Es ist keine Rechtsgrundlage angegeben. Gibt nämlich auch keine. Denn niemand hat das Recht, einen Namen für sich alleine in Anspruch zu nehmen und allen anderen Personen gleichen Namens die Äußerungen zu verbieten, weil sie ihm nicht passen. Unter Allerweltsnamen wie etwa „Thomas Schmidt” gibt es sicherlich genug, die entgegengesetzter Ansichten sind. So könnte dann jeder jedem anderen verbieten, seine Meinung zu äußern, weil jeder behaupten könnte, dass das auf ihn zurückfällt.

    Ich habe mich damit mal etwas beschäftigt, als irgendwer neulich bei Twitter einen Account mit dem Namen hadmutdanisch eröffnete. Obwohl ich weltweit eindeutig bin und es nur einen Hadmut Danisch gibt, habe ich da keinen Löschungsanspruch, weil man seinen Namen nicht für sich alleine hat. Es gibt genug Danischs, und jedem steht es frei, sein Kind Hadmut zu nennen, also weitere Hadmut Danischs zu produzieren. Und die dürfen sich alle äußern wie sie sollen, ich habe keinen Unterlassungsanspruch gegen die. Ebensowenig wie all die Thomas Schmidts.

    Jemand kann also nicht einfach verlangen, dass im Internet Kommentare unter seinem Vor- und Nachnamen gelöscht werden. Zumal hier nicht mal der Nachweis erbracht wird, dass damit nicht die Rechte namensgleicher Dritter verletzt werden.

    Es wird auch nicht erklärt, warum ein Kommentar unter diesem Namen gerade zu dieser bestimmten Person führen sollte. Jeder weiß, dass es Namensgleichheiten gibt und dass man Leute verwechseln kann. Es müssen also schon weitere Hinweise dazukommen, die auf eine bestimmte Person schließen lassen. Beispielsweise eine Adresse.

  • Ich würde vermuten, dass die Geschäftstätigkeit unzulässig ist.

    Früher gab es mal das Rechtsberatungsgesetz, das aber inzwischen durch das Rechtsdienstleistungsgesetz ersetzt wurde, mit dem ich mich noch nicht näher befasst habe. Das definiert in § 2 die Rechtsdienstleistung als jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Würde ich hier als gegeben ansehen.

    Vermutlich wäre dann § 7 anzuwenden, der hier voraussetzt, dass das Angebot durch eine Person angeboten wird, der das erlaubt ist, die die Befähigung zum Richteramt hat (also Staatsexamen hat), oder die Tätigkeit unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. Im Impressum ist angegeben, dass sie durch eine Kanzlei beraten werden. Na, ob das ausreicht?

Ich bin da skeptisch.

Ich habe Zweifel daran, dass jemand ohne nähere Darlegung verlangen (unter Anwaltsgefuchtel „erbitten”) kann, alle Kommentare unter seinem Vor- und Nachnamen löschen zu lassen. Dann hätten Meinungsfreiheit nur noch solche Leute, die einen eindeutigen Chaos-Namen wie ich und damit keine konkurrierenden Namensvetter haben. Und das kann’s ja nicht sein.

12 Kommentare (RSS-Feed)

Ich
16.3.2014 13:49
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Theoretisch gebe ich dir Recht, aber du weißt doch selber, dass die Justiz in “Internet-Sachen” unberechenbar ist.


mabuse
16.3.2014 14:14
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Das Thema scheint recht aktuell im Netz zu sein: Beispielsweise hat Nikolaus Gebhardt auch etwas (wenn auch mit deutlich weniger Substanz) zu dieser Thematik gebloggt:

http://irrlicht3d.org/pivot/entry.php?id=1423

Er vertritt die These, dass Google eine Änderung der Suchalgorithmen vorgenommen hat, die zur Folge hat, dass Blogspam sich negativ auf den Pagerank auswirkt, weswegen die SEO-Agenturen nun versuchen, die Blogger zu bitten, ihren Blogspam wieder zu löschen.


Hadmut
16.3.2014 14:20
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Das könnte natürlich gut sein.


Hadron
16.3.2014 16:45
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Hierzu vielleicht jetzt auch bei heise:
Google geht gegen Suchmaschinenspam-Netzwerke vor
Zitat: “Manche Unternehmen bemühen sich derzeit schon, die mühevoll eingekauften Blog-Links wieder loszuwerden, um nicht ins Visier von Google-Strafmaßnahmen zu geraten.”


Thomas M.
16.3.2014 23:07
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Ach, Reputationsmanagement *augenroll* Das sind diese Dummschwätzer-Klitschen, die erst lieb nachfragen, dann mit Anwälten dohen und wenn sie damit nicht durchkommen, wohl auch gerne mal DDoS oder Hacking beauftragen, wenn eigenes Rumspammen mit dem Kundennamen nicht reicht. Überflüssige Dienstleistung und auch technisch und datenschutzrechtlich eher zweifelhaft bis illegal in vielen Fällen.


Stefan W.
17.3.2014 0:59
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Hat mich schon gewundert wie damals Frau Wulff, was ja auch kein so exotischer Name ist, gegen Google damit durchkam, dass Google nicht die häufigste Wortkombination die im Zusammenhang mit ihrem Namen verwendet wurde, vorschlagen durfte – so als ob ihr Name ihr Eigentum sei. Der Begriff war, glaube ich, Eskortservice. Zudem wurde noch die Suchanfrage wie eine Tatsachenbehauptung interpretiert.


bhv
17.3.2014 9:35
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Antworte doch so:
Löschung kostet 1999€ Bearbeitungsaufwand.
Frühjahrsrabataktion: 10% Nachlass ab 5 Löschungen, gültig nur noch zwei Wochen!

Möchte mal wissen was so ein Reputationsauftrag bei denen kostet.


Jens
17.3.2014 11:26
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Hast Du eine Idee, warum die ersten beiden Aufzählungspunkte (bei mir) mit kleinerem Zeilenabstand dargestellt werden als die folgenden Punkte und der restliche Text?


Hadmut
17.3.2014 20:22
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@Jens: Ja, das ist eine WordPress-Macke.

Hat man Leerzeilen mit drin (oder hintendran) packt WordPress den Text automatisch in ein p-Element ein, und dafür sind im CSS andere Werte eingestellt.


Stephan
19.3.2014 15:07
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Seit geraumer Zeit kann man in den Google Webmastertools zu seiner eigenen Seite einsehen, woher fremde Links auf die eigene Seite stammen. Google bewertet die Links auch, ob es sich um gekaufte Links oder natürliche Links handelt. Die “gekauften” Links bewerten sie als schlecht und teilen dem Nutzer mit, das aufgrund dieser Links seine Webseite im Suchindex herabgestuft wird.
Bei uns im Geschäft kommen seit ca einen halben Jahr vermehrt solche Anfragen. Eine rechtliche Grundlage besteht meines Wissens nicht, das der Betreiber den bloßen Link zu entfernen hat. Ich kann auf meiner Webseite Links zu anderen Seiten anbringen ohne den Inhaber der Zielseite um Erlaubnis zu fragen.
Wenn es nicht zu aufwendig war haben wir die Links entfernt. Ein Bekannter hat auf Grund der Struktur seiner Seite eine Menge Links und bekommt dementsprechend viele solcher Anfragen und lässt die nach dev/null wandern.


Rainer S.
20.3.2014 18:11
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Da scheint gerade einige SEO-Fuzzis Angst zu haben, von ihrer Vergangenheit eingeholt zu werden:
http://blog.zdf.de/hyperland/2014/03/bitte-nicht-verlinken/


yasar
21.3.2014 7:55
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Könnte man das nicht in eine neue Einnahmequelle für Blogger ummünzen.

Wieviel ist der SEO bereit, für das Linkentfernen zu zahlen?

oder

Zahle lieber SEO oder ich verlinke Dich! 🙂