Ansichten eines Informatikers

Welche Verfassungsbeschwerden hat das Bundesverfassungsgericht ungelesen abgelehnt?

Hadmut
19.2.2014 21:58

Ich suche Fälle von Verfassungsbeschwerden, die vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt wurden, und bei denen sich dann greifbar konkret herausstellte, dass die Verfassungsrichter die Beschwerde nicht einmal gelesen hatten bzw. nicht gelesen haben können. Hinweise bitte an mich.

19 Kommentare (RSS-Feed)

Emil
20.2.2014 1:34
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Meinst du Fälle, wo das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde (nach Beratung) abgelehnt hat, oder solche, wo die Beschwerde gar nicht erst zur Entscheidung angenommen wurde?

Ich habe hier ein paar Zehlen gefunden:

“In der Zeit von 1951 bis 2005 sind beim Bundesverfassungsgericht 157.233 Anträge eingegangen. Darunter waren 151.424 Verfassungsbeschwerden. Sie wurden ganz überwiegend nicht zur Entscheidung angenommen. Nur 3.699 Verfassungsbeschwerden waren erfolgreich. Das sind 2,5%. Trotz dieser geringen Zahl ist die Verfassungsbeschwerde ein bedeutender Rechtsbehelf. Eine stattgebende Entscheidung kann Wirkungen haben, die weit über den Einzelfall hinausreichen.”

https://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb.html

“Verfassungsbeschwerden sind selten erfolgreich: Nur 4% aller Beschwerden werden zur Entscheidung angenommen, und nur 2% sind erfolgreich.”

http://old.gwg-ev.org/cms/cms.php?textid=1600

Soweit ich mich erinnern kann, prüft auch nur ein einzelner Richter, ob eine Beschwerde zur Entscheidung angenommen wird oder nicht. Wenn es sich nicht gerade um einen spektakulären Fall handelt, der im Scheinwerferlicht steht, hat so ein Richter ziemlich viel Macht.


Hadmut
20.2.2014 1:43
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@Emil: Ich suche Fälle, in denen die Beschwerde zwar ein Aktenzeichen bekommen hat (also nicht schon an den Eingangsbeamten gescheitert ist), dann aber durch Beschluss dreier Verfassungsrichter ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen wurde, und bei denen sich dann (was freilich schwer ist, wenn sie nichts dazu schreiben) irgendwie herausgestellt hat, dass sie das blind abgelehnt haben, ohne es überhaupt gelesen zu haben.

Etwa weil sie das persönlich nicht interessiert hat, sie gerade keinen Bock oder zuwenig Zeit hatten, oder einfach die vom Vorgänger übriggebliebenen Fälle wegwerfen wollten. Oder weil der Richter (bzw. seine Mitarbeiter) von dem Rechtsgebiet trotz Zuständigkeit keine Ahnung haben und es gar nicht entscheiden könnten.

Also der Fall von Rechtsbeugung, dass Entscheidungen, die die Gerichtsverwaltung zwar als formal vollständig hereingenommen hat, unbesehen in die Tonne wandern und nur noch durch Nichtannahmebeschluss „entsorgt” werden.

Zugegeben, das ist schwer, solche Fälle zu finden, weil man ja nicht sieht, was die intern machen und entscheiden. Aber es könnte ja trotzdem irgendwelche Fälle geben, in denen das passiert und bekannt geworden ist.

> Soweit ich mich erinnern kann, prüft auch nur ein einzelner Richter, ob eine Beschwerde zur Entscheidung angenommen wird oder nicht.

Ja. Zwar unterschreiben drei Richter, aber nur einer ist Berichterstatter und macht faktisch, was er will. Die anderen unterschreiben auf Gegenseitigkeit, allein aufgrund dessen, was der Berichterstatter denen erzählt, wenn überhaupt.


Fred
20.2.2014 12:11
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Ich hab ja Deine Verfassungsbeschwerde gelesen (wenn es die Eine war) bzw. überflogen. Sehr amüsant, vom Inhalt her aber mehr Gesellschaftskritik als juristische Beschwerde.
Natürlich müssten die prinzipiell eigentlich alles, auch den schlimmsten Bockmist, genau durchlesen und bewerten. Aber da ist halt die berühmt berüchtigte “normative Kraft des Faktischen”, die es der überforderten Justiz folgenlos erlaubt, nur das Wichtigste zu machen und den Rest wegzuschmeissen.
Das ist ganz klar Rechtsbruch, und dürfte nicht so sein. Aber hast Du ernsthaft erwartet, die Richter würden für Dich den Gesellschaftskrieg gegen die Genderisten ausfechten?

Alter Spruch: Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand.


Hadmut
20.2.2014 12:30
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> Sehr amüsant, vom Inhalt her aber mehr Gesellschaftskritik als juristische Beschwerde.

Was hast Du denn da gelesen? Meine Verfassungsbeschwerde hatte nichts von einer Gesellschaftskritik.

> Aber hast Du ernsthaft erwartet, die Richter würden für Dich den Gesellschaftskrieg gegen die Genderisten ausfechten?

Hä!?

Die Verfassungsbeschwerde hatte mit Gender überhaupt nichts zu tun, davon wusste ich 1998 auch noch nichts. Da geht’s um Prüfungsrecht, Verfahrensrecht, Beweisrecht, Verfassungsrecht, gefälschte Akten und Korruption.

Wie kommst Du da auf Genderismus?

Irgendwas verwechselst Du da.


O.
20.2.2014 12:59
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“Wie kommst Du da auf Genderismus?”

Das ist doch synonym zu “hadmut Danisch wird jusristisch tätig”,
zumindest in der Wahrnehmung Deiner Leser 😉

Was die Satistiken angeht, die Du suchst…. daß “garnicht gelesen” irgendwo auftaucht als als solches vermerkt, das ist wohl nicht zu erwarten.
Aber eine genaue Statistik (ggf. sogar mit den Titeln der Beschwerden, oder kurzer Inhaltsbeschreibung) sollte man eigentlich schon erwarten können…. Informationsfreiheitsgesetz => OpenData.

Vielleicht hier mal probieren:
https://fragdenstaat.de/


Hadmut
20.2.2014 13:01
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@O:

So’n Quatsch.

> Das ist doch synonym zu “hadmut Danisch wird jusristisch tätig”,

Ich bin seit 1998 in Sachen Prüfungs-, Verwaltungs-, IT-, Datenschutz- und Strafrecht unterwegs. Das sind inzwischen 16 Jahre.

Lediglich die letzten 2 Jahre, seit April 2012, befasse ich mich davon mit Gender.

> Was die Satistiken angeht, die Du suchst…

Ich suche keine Statistiken. Ich suche Fälle. Ich will keine Zahlen, ich will die Belege.


Claus Thaler
20.2.2014 14:58
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@Hadmut
Ich glaube, Fred verwechselt das mit deiner Klageschrift an das Verwaltungsgericht Berlin wegen Auskunftsersuchen bzgl. Genderpolitik.


Hadmut
20.2.2014 14:59
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Ja, den Eindruck habe ich auch.


O.
20.2.2014 23:37
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@Hadmut: “Ich suche keine Statistiken. Ich suche Fälle. Ich will keine Zahlen, ich will die Belege.”

Ja, und wenn Du dann zwei oder drei hast, heisst es, daß das Einzelfälle sind….

Was das Genderismus als synonym zu Hadmut’s Juristerei angeht: so lange lese ich Dienen Blog noch nicht, und das Genderthema ist schon sehr ausgiebig… und das gelbe, runde Ding mit dem Zwinkerauge ist ein Smiley, der einen Witz / Ironie andeuten sollte….


Hadmut
20.2.2014 23:42
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> Ja, und wenn Du dann zwei oder drei hast, heisst es, daß das Einzelfälle sind….

Bei einem Bundesverfassungsgericht darf es keine „Einzelfälle” geben.

> und das gelbe, runde Ding mit dem Zwinkerauge ist ein Smiley, der einen Witz / Ironie andeuten sollte….

Um Witz und Ironie anzeigen zu können, müsste halt welche da sein…


Emil
21.2.2014 0:06
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@Hadmut
Ich habe mir mal ein paar der veröffentlichten Beschlüsse angesehen, in denen eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde.

Die Begründungen sind teilweise recht ausführlich. Man merkt schon, dass sich die Richter in diesen Fällen eingehend mit der Sache befasst haben. Siehe beispielsweise hier:

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100120_1bvr206209.html

Ich weiß allerdings nicht, ob das eher die Ausnahme als die Regel ist. Kann sein, dass sie sich mehr Mühe geben, wenn eine renomierte Anwaltskanzlei die Verfassungsbeschwerde einlegt. Wie umfangreich war denn in deinem Fall die Begründung?


Hadmut
21.2.2014 0:10
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@Emil:

> Kann sein, dass sie sich mehr Mühe geben, wenn eine renomierte Anwaltskanzlei die Verfassungsbeschwerde einlegt.

Das ist gut möglich, und da gab’s ja auch mal irgendwo Bestrebungen, die Anwaltspflicht einzuführen. Ich glaube, Voßkuhle war da mal unterwegs.

Aber es ist schon so, dass die zwar vordergründig sagen, dass es ganz wichtig sei, wenn man Verfassungsbeschwerde auch ohne Anwalt einlegen kann, damit selbst der letzte Knacki das noch mit Bleistift und Zettel kann. Faktisch aber unterliegt man ohne Anwalt enormer Geringschätzung.


Fred
21.2.2014 13:47
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Also wenn ich mich recht erinnere waren in dem Text Deiner Verfassungsbeschwerde immer wieder auch Anspielungen darüber enthalten, dass genderistisch unterschiedliche Qualitätskriterien zur Bewertung von Doktor-Arbeiten existieren. U.a. der Spruch vom “sozialen Aufnahmeritual”, oder der IT-Professorin, die erbärmliches Gelaber über eine IF-THEN-Anweisung abgelassen hat.
Ich kann mich aber auch täuschen und hab jetzt auch keine Lust den Text nochmal zu lesen. Sei’s drum 😀


Hadmut
21.2.2014 13:55
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Ja, ein paar Anspielungen auf die grob unterschiedlichen Kriterien waren schon drin, aber nicht auf das IF-THEN. Aber mit dem Gender-Geschwafel hatte ich mich damals noch gar nicht befasst.


ThorstenV
21.2.2014 17:53
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“… ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen wurde, und bei denen sich dann (was freilich schwer ist, wenn sie nichts dazu schreiben) irgendwie herausgestellt hat, dass sie das blind abgelehnt haben, ohne es überhaupt gelesen zu haben.”

Das ist überhaupt nicht schwer, das ist vollkommen unmöglich. Wie will man denn zwischen “nicht gelesen” und “in der Eile das Offensichtliche nicht kapiert” unterscheiden?

Selbst Entscheidungen bei denen das BVerfG sich lange kundig gemacht und auch allerhand ausgegraben hat, enthalten Fehler. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1752795


Hadmut
21.2.2014 17:56
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> Das ist überhaupt nicht schwer, das ist vollkommen unmöglich.

Ich bin gerade drauf und dran, das in einem Fall nachzuweisen. Dauert aber noch etwas.

> Selbst Entscheidungen bei denen das BVerfG sich lange kundig gemacht und auch allerhand ausgegraben hat, enthalten Fehler.

Auch die Entscheidungen zur Vorratsdatenspeicherung.


ThorstenV
21.2.2014 21:07
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Ja, da bin ich dann mal gespannt.


Buratino
23.2.2014 9:01
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Na, Hadmut, denn hats ja doch mit “Gender”,
speziell mit “Adele” zu tun? 😉


chrisi
28.5.2014 23:04
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@Hadmut: Versuche es doch mal mit Wahlprüfungsbeschwerden.
Die haben folgende Vorzüge:
1. Der Beschwerdegegenstand wird öffentlich Dokumentiert und durch den Bundestags gewürdigt.
2. Eine Ablehnung kann nur nach § 24 BVerfGG erfolgen.
3. Der Richter muss vorher dem Beschwerdeführe seine “Bedenken” mitteilen und Begründen. Damit hat man was in der Hand.
4. Willkür, wie Du sie hier darstellst dürfte zumindes so nicht möglich sein.