Ansichten eines Informatikers

Warnung vor NIK-Software

Hadmut
2.9.2012 17:07

Nochwas zur Fotografie.

Ich hatte im Januar mal über die Probleme mit NIK-Software berichtet. Es geht um eine in der Fotografen-Szene sehr bekannte und häufig verwendete Software (genauer gesagt in diesem Fall um ein Bundle mit sechs verschiedenen Programmen für 300 Euro, die bekanntesten sind Color Efex und Silver Efex).

Die fotografischen Ergebnisse sind häufig sehr gut, was der Grund war, warum ich überhaupt die Software gekauft hatte und soviel Geld angelegt habe. Die Software selbst stellte sich aber teilweise als ziemlicher Murks heraus, weil ich nur die Version für Adobe Lightroom habe, diese aber ziemlich lausig in Lightroom eingebunden ist, und nur die fertigen Bilder, aber nicht die Arbeitsschritte gespeichert werden (jedenfalls hab ich’s nicht entdeckt, wo das ginge). Mag sein, dass reine Fotografen da andere Schwerpunkte setzen, aber mich als Informatiker beißt der Murks an manchen Stellen in die Nase. Etwa wenn Silver Efex (die Schwarz-Weiß-Fotobearbeitung, die mir eigentlich am wichtigsten war) partout nicht hochkommt, weil sie soviel Vorschaubilder berechnen und dabei so mit Speicherplatz schlampen, dass ein Rechner mit dem auf der Verpackung angegebenen Speicherausbau das nicht packt.

Die falschen Speicherangaben auf der Verpackung hatten mich damals dazu gebracht, es auf einem Rechner zu installieren, auf dem es nicht läuft. Ist ja kein Problem, ich bin da ja gar nicht so empfindlich, und Speicher kostet heute ja auch nicht mehr die Welt. Dummerweise kann man nicht in jeden Rechner einfach so mehr Speicher reinstecken, und unter einem alten Windows XP geht eben auch nicht mehr als 3GB RAM. Also musste ein neuer Rechner ran. Auch kein Problem. Als Informatiker kommt’s mir da auf einen mehr oder weniger auch nicht an. Bin ja flexibel. Nur: Ich konnte drei der sechs Programme nicht neu installieren, weil NIK bei dreien (und inzwischen wohl auch updates der anderen) so eine grottenschlechte, hundsmiserable und in vielen Foren wegen der heimlichen Überwachung, Störung von Energiesteuerungsfunktionen usw. kritisierte Lizenzierungssoftware von Nalpeiron einsetzt, einem britisch-amerikanischen Unternehmen, dass sich um Seriosität, Datenschutz, Kundenrechte usw. nicht schert. Deren Webseite ist so richtig amerikanisch-unseriös, viel substanzloses Marketing-Geschrei wie Heben Sie Ihren Umsatz, Steigern Sie die Kundenzufriedenheit, Ihre Kunden werden begeistert sein. Nur nie irgendeine greifbare technische Information. Als ob sich die Kunden über schlechte Lizenzschutzverfahren freuen würden. Der Leser möge selbst beurteilen, ob ich den Eindruck vermittle, mich zu freuen und zufrieden zu sein.

Jedenfalls ist diese Nalpeiron-Software die Ursache mehrfachen Übels.

Ein Punkt ist, dass man die Software nicht über RemoteDesktop verwenden kann. Die Sperrfunktion selbst scheint von Nalpeiron zu sein, gewünscht ist es aber von NIK. Damit man das nicht von mehreren Arbeitsplätzen aus verwenden, sondern mehrfach kaufen muss. Funktion über RemoteDesktop sei ja keine zugesicherte Funktion. Dass das eine Standard-Funktion von Windows ist, und sie nicht etwas nicht liefern, was versprochen war, sondern sie normale System-Funktionen sabotieren, wollen sie nicht wissen. Dumm für mich, weil’s nicht auf der Packung stand und ich das auf einem Rechner ohne eigenen Monitor installiert hatte.

Auf einem anderen Rechner mit separatem Monitor, genug Speicher und Windows 7 64 Bit konnte ich es aber auch nicht, weil NIK/Nalpeiron die Installation nur einmal zulässt. Software von einem Rechner auf einen anderen verschieben? Gestatten sie nicht. Ach ja, der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Software nur dann an einen bestimmten Rechner gebunden sein darf, wenn man sie mietet. Gekaufte Software muss der Kunde jederzeit und ohne Angabe von Gründen verschieben können, etwa um Hardware zu ersetzen. NIK schert sich da aber nicht um deutsches Recht. Was der Kunde darf und was zulässig ist, interessiert die anscheinend überhaupt nicht. Ich hab sie mehrfach drauf hingewiesen, wurde aber von zweien ihrer Anwälte nur hingehalten. Der erste ist irgendwie seines Mandats verlustig gegangen, ohne dass für mich ersichtlich gewesen sei, warum und ob er hingeworfen hat oder rausgeworfen wurde. Der zweite schrieb mir ziemlichen Quatsch über Speicherbedarf und Virtualisierung, hatte überhaupt nichts verstanden, behauptete aber, dass er als Jurist das besser wisse als ich als Informatiker, weil er mal für die Computer-BILD gearbeitet habe. Da weiß man nicht, ob man lachen oder weinen soll. Jedenfalls hatte er angekündigt, sich drum zu kümmern, dann nie wieder etwas von sich hören lassen, und auf Nachfrage erklärt, man habe ihn angewiesen, nicht mehr an einer außergerichtlichen Einigung mitzuwirken. Auf Deutsch: „Klag doch!” Weil die in Hamburg sitzen, hieße das, sich auf das berüchtigte Hamburger Landrecht einzulassen – und erstmal viel Geld auszulegen. Selbst im Falle des Sieges mehr Arbeit, als die 300 Euro wert sind.

Bemerkenswert auch daran, dass mir der Anwalt zwischendrin mal schrieb, dass ich mit meinem Hinweis auf den BGH und der Verschiebbarkeit von Software durchaus Recht habe, und er seine Mandantin (NIK Software) darauf hinweise, dies einzuhalten. Haben sie aber nicht gemacht. Wenn sie auf mich nicht hören, ist das eines. Man kann ja anderer Meinung sein. Wenn sie aber auf ihre eigenen Anwälte nicht hören (und das Mandatsende des ersten könnte in einem Zusammenhang damit stehen) wirkt das auf mich wie bewusst in Kauf genommener Rechtsbruch.

Dubios daran ist auch, dass die Software – ohne jeglichen Hinweis darauf – einen Lizenz-Dämon auf dem Rechner installiert, der immer läuft, nicht nur, wenn man die Software startet. Und der überträgt personenbezogene Daten. Nicht nur, weil er sie in einer Maske abfragt (Name usw.), sondern auch weil er zumindest eine eindeutige Rechner-ID erzeugt. Und zu deren Speicherung und Übertragung und auch zu den Daten in der Maske habe ich nie ein Einverständnis gegeben, denn es ist nicht erkennbar, dass manche der Programme diese nach außen übertragen, weil man als Laie nicht sieht, dass sie mit unterschiedlichen Lizenzschutzverfahren ausgestattet sind. Datenschutzrechtlich wollte sich NIK dazu auch nicht äußern, erst als ich den Hamburger Datenschutzbeauftragten um Klärung gebeten habe (eine große Hilfe war der aber auch nicht, als Leuchtturm der Kompetenz trat der da auch nicht auf).

Die Übertragung wurde so erklärt, dass NIK ja die Lizenzen einem Namen zuordnen können müsse. Das ist aber Unsinn. Denn ich habe die Software ja direkt bei NIK gekauft, sie wussten also schon beim Versand, welche Lizenzen welcher Person zugeordnet sind. (Gut, man kann einwenden, dass Käufer und Nutzer nicht identisch sein müssen, ich könnte sie ja verschenkt haben. Trotzdem erklärt das nicht, warum da soviel Heimlichtuerei drin ist.)

Seltsam war auch, dass NIK zwar mal sagte, die Daten würden nur zu ihnen und nicht zu Nalpeiron übertragen, es aber anscheinend selbst nicht so genau wussten (ich habe bisher noch nicht die Zeit gefunden, mich näher damit zu befassen und die Datenströme mal mitzuschreiben und zu analysieren, das ist aber wohl mal fällig). Der Datenschutzbeauftragte von Hamburg hingegen meinte, sie würden durchaus zu Nalpeiron übertragen. Was davon nun stimmt, war nicht zu klären. Zwar benannte NIK auch einen eigenen Datenschutzbeauftragten, der aber nie zu erreichen und zu finden war. Ich habe inzwischen durchaus den Verdacht, dass der vorgetäuscht war. Falls er überhaupt existiert, scheint er seine Aufgabe, die Datenflüsse und Verfahren zu kennen, nicht zu erfüllen. Bei mir hinterlässt das den Eindruck, dass NIK selbst nicht weiß, was wann wo wie und warum gespeichert wird und das von einem externen Dienstleister (auch Nalpeiron?) machen lässt.

Was noch gar nicht diskutiert wurde ist, ist die Frage des Weiterverkaufs. Der EuGH hatte im Sommer entschieden, dass Gebrauchtsoftware urheberrechtlich zulässig ist. Gleichwohl herrscht die Ansicht, dass der Hersteller durch Aktivierungsverfahren verhindern kann und darf, dass Software weitergegeben wird. Allerdings sei das nur zulässig, wenn der Hersteller vorab darauf hinweist, sonst ist die Software fehlerhaft. Und das hat NIK nicht getan. Und, wie gesagt, ein verschieben auf Rechnern des Käufers müssen sie zulassen. Und die Beschränkung auf einen Rechner dürfen sie auch nicht hinter den AGB verstecken, sondern müssen das direkt im Kaufvertrag nennen. Also auch da Mogelei. Apropos versteckte AGB: Da steht drin, man dürfe es auf zwei Rechnern installieren. Nicht mal das ging. Sie halten sich nicht mal an ihre eigenes, noch unter den AGB verstecktes Kleingedrucktes. NIK glaubt, dass sie hier nach amerikanischem Muster mit einer EULA (End User License Agreement), das erst bei der Installation angezeigt wird, arbeiten könnten. Dass diese EULAs nach deutschem Recht unzulässig und gegenstandslos sind, scheint sie auch nicht zu interessieren.

Die allergrößte Frechheit ist aber die:

Da gehen sie mit zwei Anwälten auf mich los, um zu verhindern, dass ich die für 300 Euro gekaufte Software so installieren kann, dass ich sie überhaupt nutzen kann. Sie wollen partout verhindern, dass ich Silver Efex Pro auf einem anderen Rechner installieren kann, nachdem der erste Rechner zwar den Anforderungen auf der Packung entsprach, die aber einfach nicht stimmten.

Gleichzeitig verschenken sie Silver Efex Pro aber gerade in einer Werbe-Aktion als Kostenlos-Dreingabe der Zeitschrift FOTOHITS, Ausgabe 9/2012. Kostet im Laden 3,50 Euro.

Da komme ich mir als zahlender Kunde so richtig und systematisch verarscht vor.

Wenn ich dann lese, dass so viele Fotografen die Software in den höchsten Tönen loben, kommen mir doch gewisse Zweifel an deren Ehrlichkeit (oder Urteilsvermögen).

Der aktuelle Status ist, dass die 300 Euro seit einem Jahr weg sind und ich immer noch nur drei der sechs Programme einsetzen kann. Die lassen’s halt einfach drauf ankommen, dass man klagt. Das lohnt den Aufwand nicht. Aber beklagen kann man es ja. Auf dass es sich in den Foto-Foren und -Blogs herumsprechen möge. Denn hätte mich irgendwer davor gewarnt, anstatt immer nur ins Blaue zu loben, hätte ich nicht nur Geld, sondern, was hier viel schwerer wiegt, viel Zeit und Geld gespart. Auch die für den zweiten Rechner, der zwar auch nur aus Bestandsteilen aufgebaut wurde, aber doch viel Zeit und eine Windows-7-Lizenz gekostet hat.

Das seltsame daran ist: Ich hab einen ganzen Haufen an gekaufter Fotosoftware, für die ich Lizenzschlüssel eingeben muss. Läuft alles problemlos, das Lizenzzeug hat bisher nicht gestört (außer dass man manchmal die Lizenzcodes nicht richtig lesen kann, weil irgendwelche Idioten meinen, sie müssten die Codes immer ganz winzig drucken und mit Fonts, bei denen mal 0 und O, I und l usw. nicht unterscheiden kann). Probleme habe ich nur mit der NIK-Software. Und selbst wenn Probleme oder Rückfragen auftreten, sind die alle freundlich und bemüht. Bisher ist nur NIK mit Anwälten auf mich losgegangen.

Wieder mal ein schönes Beispiel dafür, dass eine Software vor allem von den Lizenzschutzverfahren völlig versaut wird.

Könnte man die Software einfach so und ohne irgendwelche Probleme installieren, hätte ich sie im Blog – trotz der sonstigen Schlamperei beim Programmieren – wahrscheinlich gelobt und schöne Beispielbilder gezeigt.

6 Kommentare (RSS-Feed)

Schreib ihnen, Du läßt die Software knacken und stellst das in Rechnung oder das Zeug geht zurück, wenn sie nicht in die Hufe kommen. So habe ich mal Siemens in die Socken geholfen. (Rechtsraum Deutschland)

Carsten

Dermatologenkongreß
http://ruthe.de/cartoons/strip_0305.jpg


Hadmut
2.9.2012 18:11
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@Carsten: Hab ich schon…


Stefan H
2.9.2012 22:43
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Hatte auch erst kürzlich einen Hersteller, der sein Programm über Remotedesktop nicht ausführen lässt. Begründung: “Dafür ist eine Netzwerklizenz erforderlich” –> auf einem Windows XP Rechner 🙁


snotty
5.9.2012 17:38
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die gratiszugabe bei fotohits ist silver efex pro – nicht silver efex pro 2, gellja


schade, dass die ihren Namen so pushen – ich hätte die Beiträge hier gerne unter den Top 10 bei Google gelistet sehen.


Hadmut
6.9.2012 12:21
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@snotty: Die Version, von der ich hier rede, die aus meinem „Bundle”, ist auch auch die Version 1. Also dieselbe.