Ansichten eines Informatikers

Verfolgung von Kinderpornographie im Internet

Hadmut
3.9.2009 10:50

So sieht’s aus. Was die Verfassungsmäßigkeit einer Kinderpornosperre weiter in Frage stellt. Denn eine zulässige Maßnahme muß verhältnismäßig sein. Und das bedeutet, daß es die Maßnahme mit der geringsten Eingriffstiefe ist, nicht die billigste. Ich glaube nicht, daß die Kinderpornosperre vor einen solchen Hintergrund eine Verfassungsbeschwerde überstehen wird.