Forschungsmafia: Titelhandel · Forschungsbetrug · Wissenschaftskorruption · Hochschulkriminalität

Aufruf: Bitte Hinweise zu (Ehren-)Promotionen für Geld

Hadmut Danisch
23.5.2009 10:42

Da es sich zu häufen scheint, daß Promotionen und sog. “Ehrendoktorwürden” statt für die in den Prüfungsordnungen vorgeschriebenen “besonderen wissenschaftlichen Leistungen” für Geld vergeben werden, bitte ich um Hinweis, wenn jemand solche Fälle kennt.

Damit sind nicht nur heimliche Schmiergelder, sondern auch ganz offizielle und als Würdigungsgrund angegebene Großspenden und Stiftungen gemeint. Derzeit versucht man in den Landesregierungen und den Universitäten aus Geldmangel private/industrielle Stifter
dazu zu bewegen, den Unis Geld springen zu lassen, was ja auch tatsächlich zunimmt.

Dabei scheint es inzwischen gängige Praxis zu sein oder zu werden, die edlen Spender gleich mit Ehren zu behängen, ob als Ehrendoktorwürde, Ehrensenator, Professur oder sowas. Auch wenn man noch so dankbar ist, daß man von denen Geld bekommt, lassen die normalen Promotionsordnungen die Vergabe eines Ehrendoktors nur für besondere Wissenschaftliche Leistungen zu (was schon die Frage aufwirft, wieso man diese Politikern und andere Prominenten verleihen können soll). Eine Vergabe für Geld – egal wieviel – ist aber nicht zulässig. Das hat böse Ähnlichkeit mit der Praxis, den Institutsleiter bei Veröffentlichungen als “Ehrenautor” mit draufzuschreiben, weil er doch das Geld beigeschafft habe oder die Lufthoheit über das Institut hat.

Man kann sich natürlich auch die Frage stellen, wie edel so ein Spender sein und welche wissenschaftlichen Motive er haben kann, wenn er als erste Handlung gleich selbst mal die Universität korumpiert indem er an einer Titelvergabe aufgrund von Geld mitwirkt und damit letztlich den Titelhandel und den wissenschaftlichen Betrug fördert.

Sowas ist übrigens strafbar. Fast hätte ich schon einen dicken Fisch am Haken gehabt, aber die Staatsanwaltschaft sieht die Sache als verjährt an, weil die Vergabe der Ehrendoktorwürde schon 2003 stattfand. Was ich nicht für richtig halte, denn noch läuft der Spender mit Doktor-Titel (oder eigentlich richtig gesagt einem Doktor-Grad) herum und hat damit noch Erfolg, und solange der Erfolg eintritt, läuft die Verjährung nicht an. Außerdem kann einer, der den Doktor gegen Geld erhalten hat, nicht auf den Verwaltungsakt vertrauen und muß sich daher unberechtigtes Führen akademischer Grade vorhalten lassen, was ebenfalls strafbar ist. Aber manche deutsche Staatsanwaltschaften machen da einfach nichts mehr, wir werden hier gerade zur korrupten Bananenrepublik ausgebaut.

Deshalb suche ich “frische” Fälle um diese Praxis mal einer weiteren Würdigung, und zwar einer strafrechtlichen zuzuführen. Da müssen einfach mal ein paar spektakuläre Fälle in die Zeitung.

Wer welche kennt, bitte Hinweise an mich, hadmut@danisch.de