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Gerichtsurteil zur Telekommunikationsüberwachung

Hadmut Danisch
15.1.2008 15:58

Heute habe ich ein interessantes und möglichweise unerwartet nützliches Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe bekommen.

Erinnert sich noch jemand an die E-Mail-Sperre, die die Karlsruher Informatik-Fakultät 2003/2004 gegen mich verhängt hatte? Bei der das OLG Karlsruhe 2005 entschieden hatte, daß darin eine Straftat nach § 206 StGB liegt?

Nun, schon wenige Jahre später, hat auch das Verwaltungsgericht Karlsruhe darüber entschieden. Ich hatte damals – eigentlich als erstes – nämlich dagegen geklagt.

Das Gericht hat entschieden, daß die Überwachung rechtswidrig war.

Und zwar, weil nicht nur die Inhalte, sondern auch die Umstände, also die Kommunikationsverbindungsdaten, geschützt sind und die Überwachung damit einen Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG (Post- und Fernmeldegeheimnis) darstellte. Deshalb sei ein solcher Eingriff zwar nicht schlechthin rechtswidrig, weil eben Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erlaubt sein müssen (dem stimme ich zu). Nur kann man solche Gefahren – verkürzt gesagt – eben nicht pauschal und nebulös behaupten, sondern es müssen sich für den einzelnen Grundrechtsträger konkrete Verdachtsmomente und eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine Gefährdung bzw. einen Angriff ergeben. Und dazu hatte die Universität eben überhaupt nichts konkretes vortragen können. (Gegenüber dem Datenschutzbeauftragten hatte man noch behauptet, ich hätte ja vielleicht Kinderpornos in die Uni einschleppen können, um so die Entlassung von Mitarbeitern zu provozieren. Das hat man sich aber vor Gericht nicht getraut.)

Und das Gericht kam deshalb zu dem Ergebnis, daß es so nicht geht. Sperren und Überwachen kann man, aber eben nur, wenn hinreichend konkrete Verdachtsmomente vorliegen, die eine gewisse Angriffswahrscheinlichkeit begründen. Sonst verletzt es Art. 10 Abs. 1 GG.

Na? Klingelt da was?

Genau! Die Telekommunikationsüberwachung. Der Staat will ja nun von allen Bürgern langfristig und ohne konkreten Anlaß die Daten aufzeichnen. Ohne konkrete Verdachtsmomente. Bingo!

Ich glaub, das könnte noch interessant werden.

6 Kommentare (RSS-Feed)

Raphael
15.1.2008 18:36
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Ui. Klingt interessant. Da hoffe ich doch mal, dass VG und BVerfG nicht nur geographisch beieinander liegen.
Ist/wird das Urteil irgendwo veröffentlicht?


Hadmut
15.1.2008 18:49
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Kam ja erst heute raus. Ich hab es schon an eine Fachzeitschrift zum IT-Recht und den Bundesdatenschutzbeauftragten weitergeschickt. Vielleicht packe ich es auch mal auf meinen Webserver, aber zunächst bin ich mit Fristsachen und dem Weiterschreiben von Adele und die Fledermaus beschäftigt.


Stefan
17.1.2008 1:29
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Ein erfreuliches Urteil.


Jens
17.1.2008 11:45
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Ich hab es schon an eine Fachzeitschrift zum IT-Recht und den Bundesdatenschutzbeauftragten weitergeschickt.

What about ka-news?


Jens
17.1.2008 11:45
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Fachzeitschrift zum IT-Recht

Welche? MMR?


Hadmut
17.1.2008 11:55
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Ja, MMR.