Ansichten eines Informatikers

Gesetze zum Gruseln

Hadmut
8.7.2007 1:18

Man kennt das ja, absurde Gesetze aus den USA als Anekdoten. Bei dem, was ich in letzter Zeit hier in Deutschland über erlassene, geplante oder geforderte Gesetze gelesen habe, kann mir aber auch das kalte Grausen kommen:

  • Schäuble will Verdächtigen prophylaktisch den Gebrauch von Internet und Handys verbieten (Quelle: SPIEGEL).

    Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz:
    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Wer verdächtig ist, soll also von E-Mail, Web, Internet-Radio usw. abgeschnitten werden. Man bedenke, daß man neuerdings auch für Internet-Zugänge bzw. Internet-taugliche PCs GEZ-Gebühren zu zahlen hat, eben weil man behauptet, daß es nun öffentlich-rechtlichen Rundfunk über das Internet gibt. Und ist es nicht längst in vielen Haushalten üblich, erst gar kein Festnetz-Telefon mehr anzuschaffen, sondern nur noch Handys? Was macht eigentlich jemand, der sich einen Handyvertrag mit 12 oder 24 Monaten Laufzeit beschafft hat und dann kommt Schäuble und verbietet es ihm? Trotzdem weiterzahlen?

    Aber ach, es gibt da noch den Absatz 2:

    Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz:
    Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    Eine Hintertür?

  • Ein “rechtliches Problem” sei laut Schäuble auch die gezielte Tötung von Verdächtigen, Beispiel Osama Bin Laden (Quelle: SPIEGEL). So wie ich den Text verstanden habe, geht es nicht um den sog. “finalen Rettungsschuß”, bei dem das Leben unmittelbar bedrohter Geißeln zu retten wäre, sondern mehr um die Liquidation Verdächtiger als solcher. Bin Laden müßte also nicht unmittelbar zum Bombenanschlag ansetzen, sondern – so verstehe ich den Text jedenfalls – schon allein deshalb getötet werden, weil er Bin Laden ist.

    Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz:
    Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

    Ah ja. Wieder eine Hintertür. Probieren wir’s damit:

    Artikel 102 Grundgesetz:
    Die Todesstrafe ist abgeschafft.

    Wirklich? Hilft auch nicht. Denn es geht ja gar nicht darum, daß ein Gericht, also die rechtsprechende Gewalt, Bin Laden in einem Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt. Es geht um Verdächtige, also kommt es gar nicht erst zu einem Gerichtsverfahren. Und verdächtig ist, wessen Schuld noch nicht bewiesen ist. Man kann auch verdächtig und trotzdem unschuldig sein. Und dann wohl in Bälde erschossen werden.

    Wer legt eigentlich fest, wer wann “verdächtig” ist? Der Innenminister? Die Polizei? Der Staatsanwalt? Der Schütze? Bund oder Land?

  • Auch übel: Ein neues Gesetz verbietet demnächst, Software einzusetzen, mit denen man Rechner angreifen kann (Quellen: SPIEGEL, Heise). Was genau daraus wird, wird sich zeigen müssen, aber gerade darin liegt die Krux: Man muß erst einmal abwarten, was die Gericht daraus machen und das kann alles mögliche sein. Rechtsunsicherheit schlechthin. Die Wirkung ist aber, daß wir kaum noch in der Lage sein werden, Rechner adäquat zu untersuchen und zu schützen. Wie war das? Wollte man nicht die Sicherheit erhöhen? Übel eben auch, daß damit die Lehr- und Forschungsfreiheit erheblich eingeschränkt wird.

    Oder geht es da eher darum, das Sicherheitsgeschäft auf einige wenige akkreditierte Spezis zu beschränken? Die mit der Lizenz, die keine Strafverfolgung befürchten müssen? Stecken da am Ende wie so oft kommerzielle Interessen hinter der Gesetzgebung?

  • Daß kommerzielle Interessen hinter der Gesetzgebung stehen, ist ein Eindruck, der sich auch bei der Urheberrechtsreform aufdrängt (Quelle: SPIEGEL). Ob man etwas kopieren darf oder nicht, hängt nun ohne nähere Spezifikation davon ab, ob es einen Kopierschutz gibt. Im Prinzip hat es der Hersteller damit selbst in der Hand, das Kopieren zu erlauben oder zu verbieten.

    Das drollige dabei ist, daß beispielsweise die Musik-CD einen Kopierschutz nicht vorsieht. Man kann sie nicht kopierschützen ohne dabei gegen deren Formatspezifikation zu verstoßen. So manches Gerät hat erhebliche Schwierigkeiten mit solchen manipulierten CDs. Den Verbraucher aber vor solchem Murks zu schützen kommt dem Gesetzgeber nicht in den Sinn.

  • Und die Folgen sind kurios: Forscher müssen künftig persönlich in die Universitätsbibliotheken, um digital gespeicherte Publikationen vor Ort anzusehen. Zwar am Bildschirm, aber persönlich an Ort und Stelle, so als wären sie auf Papier gedruckt (Quelle: SPIEGEL). Wir treiben Aufwand, um den Verlagen, die an den Publikationszyklen verdienen, den Umsatz zu sichern – während sich immer mehr Universitätsbibliotheken die Kosten für die Zeitschriften nicht mehr leisten können. Wissen bleibt damit auf einige wenige beschränkt – so wie man es im finsteren Mittelalter auf lateinisch niederschrieb, um es der Masse vorzuenthalten. Die Wissensgesellschaft wird zugunsten der Urheberlobby abgeschafft, wir springen auf den Stand der siebziger Jahre zurück, als Akten noch mikroverfilmt wurden und man sie nur vor Ort einsehen und auf Papier ausdrucken konnte. Also eigentlich wieder in die Ära der Analogtechnik.

    Und als ob das noch nicht schlimm genug ist, lobt die Justizministerin das als “Fit fürs digitale Zeitalter” (Quelle: SPIEGEL).

    Ich fühle mich vom Gesetzgeber verhöhnt. Viele der Quellen für meine Arbeit, etwa an Adele und die Fledermaus, habe ich nur digital, teils über Subito bekommen. Das ginge dann nicht mehr.

Tatsächlich: Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist in Gefahr, sie soll zerstört werden. Weit schädlicher als Raubkopierer und islamische Terroristen sind aber manche Politiker und die Industrielobby.

Mir gruselt’s neuerdings vor dem deutschen Gesetzgeber.

Ein Kommentar (RSS-Feed)

Stefan
9.7.2007 4:39
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Funktelefon- und Internetverbot kommen praktisch einem umfassenden Berufsverbot gleich, und widersprichen damit Art. 12 GG.

Für nicht allein lebende Gefährder stellt sich die Frage, wie man unterscheiden will, ob der Gefährder, oder seine Mitbewohner im Internet surfen.
Womöglich stellt sich die Frage auch nicht – daß die Sippenhaft gleich miteingeführt wird würde bei Schäuble nicht mehr wundern.

Nur: “Schäuble denkt darüber nach …”, den Eindruck habe ich nun gerade nicht.
Er beleidigt den Begriff.