Rektorwahl in Karlsruhe
Erste Wahl
Man veranstaltete also eine "Wahl" mit drei Kandidaten. So richtig mit allem, was dazugehört: Wahlurne, geheime Wahl, drei Wahlgänge. Man beschloß, daß zum Rektorwerden die qualifizierte Mehrheit (also mehr als die Hälfte der Stimmen) nötig wäre. Im ersten Wahlgang hatte ein interner Kandidat die meisten Stimmen, aber es reichte nur für die einfache Mehrheit. Im dritten Wahlgang hatte dann der andere interne Kandidat die qualifizierte (absolute) Mehrheit bekommen und wurde als der gewählte Rektor proklamiert.

Nun hatte es sich aber begeben, daß ihm Landtag von Baden-Württemberg der Landtagsabgeordnete Birzele und der Wissenschaftsminister Frankenberg eine Meinungsverschiedenheit hatten. Und zwar eine darüber, mit welcher Mehrheit der Rektor einer Universität zu wählen sei. Darüber hat man ausgiebig im Landtag debatiert. Glücklich das Land, das keine größeren Sorgen hat.

Der Abgeordnete Birzele (SPD) wollte, daß man Rektoren wie Landräte mit qualifizierte Mehrheit wählt, der Minister Frankenberg (CDU) wollte das Gesetz nicht ändern. Nun kommt die Universität daher und macht eigenmächtig auf qualifizierte Mehrheit ala SPD. Das hat natürlich dem Minister nicht gepaßt. Und deshalb hat er die Wahl nicht anerkannt. Der offizielle Grund war, daß die Universität den Rektor nicht hätte wählen dürfen, sondern über ihn abstimmen mußte. Und dafür gilt anderes Recht. Im Prinzip ist das sogar richtig und trifft die Sache im Kern. Nur hat man im Ministerium wiederum nicht gemerkt, daß es zwischen einer Wahl und einer Abstimmung noch mehr Unterschiede gibt als nur die benötigte Mehrheit.

Das hat nun wieder der Universität nicht gepaßt, man hat deshalb den Aufstand geprobt. Man hat sich fürchterlich erregt, die Fäuste geballt, feste mit den Füssen aufgestampft, die Presse (des-)informiert, und sich fleißig gegenseitig bekundet, daß man das nicht verstehen könnte. Und wenn Professoren das nicht verstehen, dann muß es ja zwangsläufig falsch sein. So in etwa verlief die Reaktion der Universität. Und als Panzerbrecher trumpfte man mit einem Gutachten auf, das die Meinung der Universität angeblich bestätigte - erstellt vom Rektor einer anderen Universität, seines Zeichens Professor für Recht. Dem hatte man nun aber wieder aus dem Ministerium Bescheid gestoßen, was man davon hielt. Ich habe ihn dann angerufen und gefragt, ob ich eine Kopie des Gutachtens haben könnte. Ach, meinte er, das Gutachten habe er zurückgezogen und wolle es auch nicht mehr herausgeben, am besten solle man das Gutachten nicht mehr beachten. Schließlich lehre er nicht Recht, sondern Rechtsstreitsvermeidungslehre. Es hätte mich brennend interessiert, was in diesem Gutachten wohl gestanden hat.

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5.6.2003
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