Rektorwahl in Karlsruhe
Das Universitätsgesetz
Bis 1999 galt in Baden-Württemberg das alte Universitätsgesetz. Danach durfte nur ein "interner" Professor Rektor werden:

§ 15 Abs. 2 Satz 1 des alten Universitätsgesetzes:
Der Rektor wird aus den der Universität angehörenden Professoren, die in eine Planstelle der Besoldungsgruppe C4 eingewiesen sind, vom Großen Senat auf die Dauer von vier Jahren gewählt.

Der Rektor war also mehr eine Art Vorsitzender eines Kollegiums, den sich das Kollegium eben selbst wählt. Prinzipiell hatte er auch relativ wenig zu sagen, er war mehr ein Repräsentant, die Kontrolle ging in vielen Fällen vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst aus.

Nun hat man in Baden-Württemberg aber eine Hochschulreform begonnen, die unter anderem zum Gegenstand hat, den Universitäten mehr "Autonomie" zu geben - anders gesagt: Sie ohne jede Kontrolle machen zu lassen, was sie wollen. Der Steuerzahler zahlt's ja. Und dazu muß man sie vom Ministerium abkoppeln. Das hat man getan und diverse Verantwortlichkeiten auf den Rektor verlagert. Plötzlich muß der Rektor etwas können und Managerqualitäten haben. Da war man sich wohl bewußt, daß man sowas unter Professoren nicht findet und hat deshalb aus dem Amt des Rektors ein richtiges Amt gemacht, für das man "externe" haben wollte. Also schrieb man in das neue, seit 2000 geltende Universitätsgesetz:

§ 13 Abs. 3 Satz 1 des neuen Universitätsgesetzes:
Zum Rektor kann ernannt oder bestellt werden, wer der Universität hauptberuflich als Professor angehört oder wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und auf Grund einer mehrjährigen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist.

Das aber gefällt den Professoren nun überhaupt nicht. Da könnte ja nun jemand kommen, der Ordnung in den Laden bringen will. Jemand, der nicht in den lokalen Klüngel und Filz verstrickt ist, und der den Job als Rektor ernst nimmt. Da würden viele Dinge nicht mehr laufen, an die man sich gewöhnt hat, und andere Dinge müßten laufen, an die man sich nicht gewöhnen will. Und eine ganze Menge von Professoren würde wegen Willkür, Mauscheleien und Inkompetenz Ärger kriegen. Deswegen muß es dabei bleiben, daß einer der eigenen Professoren Rektor wird, denn eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Man könnte auch sagen, daß man unbedingt einen Bock zum Gärtner machen will. Und weil das das Gesetz nicht mehr hergibt, muß man eben selbst dafür sorgen.

DIE ZEIT bemerkte dazu zu einer ähnlichen Situation an einer anderen Universität (Martin Spiewak, Humboldts Totengräber, DIE ZEIT 30.04.2003 Nr.19):

"Die Illusion der Selbstverwaltung: Ein 30.000-Mann-Betrieb kann nicht mehr von den Professoren mit einem Frühstücksdirektor an der Spitze verwaltet werden."

Treffender hätte man es nicht formulieren können.

danisch.de
5.6.2003
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