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Rektorwahl in Karlsruhe | ||||||||||
| Wie man den Rechtsweg absägt | |||||||||||
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Man hat sich also alle Mühe gegeben, den Wunschkandidaten
zu ernennen, bevor irgendjemand Rechtsmittel dagegen einlegen kann.
Es gab aber trotzdem Widersprüche. Die hat man einfach nicht behandelt. Man behauptete einfach, es handele sich um sogenannte "Wahlvorbereitungshandlungen", wenn man die meisten Bewerber erst gar nicht zur Bewerbung zuläßt. Und die seien nicht angreifbar, da bezog man sich auf Urteile zu Kommunalwahlen. Da hatte man aber gemurkst, denn man hatte diese Urteile nicht gelesen, sondern nur aus Kommentaren abgeschrieben und dabei so manche Sachen durcheinandergebracht. Und so behauptete man einfach, es sei rechtlich nicht angreifbar, wenn man eine öffentliche Ausschreibung nur vortäuscht und willkürlich den Wunschkandidaten auswählt. Intern sieht das ganz anders aus. Das Ministerium hatte nämlich frühzeitig darauf gedrängt, gewisse Fehler nicht zu machen, damit die Rektorwahl nicht angegriffen würde. Das geht nämlich doch. Und um da keine schlafenden Hunde zu wecken, hat man in der Universität einfach intern beschlossen, Widersprüche nicht zu bearbeiten und dem Ministerium gegenüber zu behaupten, daß die Wahl nicht angegriffen worden sei. Und so lief das alles durch, bis der Wunschkandidat ernannt war und es kein Zurück mehr gab. So wurde die Rektorwahl von vorne bis hinten manipuliert. |
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