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a.a.O
"Am angegebenen Ort", verweist auf den den vorangegangenen Verweis
zur Platzersparnis
Beschl
Beschluß
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BVerfG
Bundesverfassungsgericht
BVerfGE
Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts;
regelmäßige Veröffentlichung des BVerfG, wird nach Band-Nr. und
Seite zitiert
BVerwG
Bundesverwaltungsgericht
BVerwGE
Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts;
regelmäßige Veröffentlichung des BVerfG, wird nach Band-Nr. und
Seite zitiert
DÖV
Die Öffentliche Verwaltung; Zeitschrift, wird nach Jahrgang und Seite zitiert
DVBl
Deutsches Verwaltungsblatt; Zeitschrift, wird nach Jahrgang und Seite zitiert
GG
Grundgesetz
GO
Grundordnung (der Universität)
HRG
Hochschulrahmengesetz
LVwVfG
Landesverwaltungsverfahrensgesetz
m.w.N.
Mit weiteren Nachweisen (="Dort stehen noch mehr Querverweise")
NJW
Neue Juristische Wochenschrift; Zeitschrift, wird nach Jahrgang und Seite zitiert
NVwZ
Neue Verwaltungszeitschrift; Zeitschrift, wird nach Jahrgang und Seite zitiert
NVwZ-RR
Neue Verwaltungszeitschrift - Rechtsprechungsreport; Zeitschrift, wird nach Jahrgang und Seite zitiert
Rn
Randnummer; Juristische Bücher werden normalerweise nicht nach
der Seite zitiert, sondern nach den am Rand durchnumerierten Abschnitten.
SPE
Sammlung schul- und prüfungsrechtlicher Entscheidungen
UG
Universitätsgesetz
UGBW
Universitätsgesetz Baden-Württemberg
Urt
Urteil
VBlBW
Verwaltungsblätter Baden-Württemberg; Zeitschrift, wird nach Jahrgang und Seite zitiert
VGH
Verwaltungsgerichtshof (=Oberverwaltungsgericht)
VwVfG
Verwaltungsverfahrensgesetz
VwGO
Verwaltungsgerichtsordnung
ZBR
Zeitschrift für Beamtenrecht; Zeitschrift, wird nach Jahrgang und Seite zitiert
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Keine Rechtsberatung, keine individuellen Auskünfte.
Keine Empfehlung, auf einen Rechtsanwalt zu verzichten, aber auch keine
Empfehlung, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Ich empfehle jedoch, sich
die angegebene Literatur zu beschaffen und rechtzeitig zu lesen.
Kümmert Euch rechtzeitig um Eure Angelegenheiten und
versäumt keine Fristen. Kenntnis des Prüfungsrechts ersetzt nicht
das Beherrschen des Prüfungsstoffs und umgekehrt; das gilt für
Prüfer und Prüfling.
(Urheberrecht/Copyright 2002, 2003, 2004, 2005, 2006 Hadmut Danisch,
webmaster@danisch.de, http://www.danisch.de. Keine Gewähr, keine
Garantie, keine Haftung für Inhalt, Richtigkeit, Vollständigkeit
usw. Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller
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nicht zum Verzehr geeignet.)
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